Liebe Vereins- und Mannschaftsverantwortliche,
laut neuer Landesverordnung vom 22.02.2022 werden die Coronaregelungen für den Indoorsport ab dem 04.03.2022 gelockert. Für den Erwachsenenbereich im BVV gilt ab 04.03.2022:
1. Alle Teilnehmer (Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Zuschauer*innen) bei Sportwettkämpfen des BVV wird der Zutritt mit dem 3G-Modell gewährt, mit der Erweiterung des BVV, dass alle getestet sein müssen nach der schon bekannten Verfahrensweise:
Beim Betreten der Sporthalle muss ein offizieller Test-Nachweis von einem Testzentrum (Bürgertest oder Nachweis vom Arbeitgeber, wenn ausstellungsberechigt (nicht älter als 24 Std.) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) dem Ausrichter vorgelegt werden.
Alternativ kann auch vor Ort unter Aufsicht ein Schnelltest vorgenommen werden. Ein sogenannter Schultest-Nachweis wird nicht anerkannt. Eine Schnelltestung zu Hause mit mitgebrachter Test-Kassette ist nicht zulässig.
Eine Schnelltestung zu Hause unter Aufsicht des Mannschaftsverantwortlichen ist zulässig. Das ordnungsgemäße negative Ergebnis des Testes dokumentiert er mit seiner Unterschrift auf der Liste „Kontrolle Schnelltest am Spieltag“. Die Testperson unterschreibt ebenfalls auf dieser Liste und bestätigt damit die Richtigkeit des Testergebnisses.
(kurze Zusammenfassung des 1. Punktes: egal ob geimpft, genesen, geboostert oder ungeimpft, es müssen nur alle getestet sein, damit sie die Halle betreten dürfen)
2. Es muss ein deutlich erkennbares Hinweisschild angebracht werden, dass der Zutritt nur für diese Personen erlaubt ist.
3. Ein regelmäßiger Austausch der Raumluft muss gewährleistet sein.
4. Maskenpflicht (medizinische Maske ab 6 Jahren) durch alle Sportausübenden außerhalb der Sportausübung.
5. Die Beschränkung von höchstens 4 Mannschaften in einer Halle wird aufgehoben.
6. Zuschauen*innen (ab 6 Jahren) müssen eine FFP2 Maske tragen.
Mit besten Grüßen,
Rainer Moldenhauer
Landesspielwart BVV